Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1
Allgemeines – Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der N.K Wäscherei & Mietwäscheverleih GmbH gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen den Auftrag vorbehaltlos ausführen, ohne ausdrücklich zu widersprechen. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§2
Preise – Zahlungsbedingungen

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise unserer zur Auftragserteilung aktuell gültigen Preisliste. Die Preise gelten „ab Werk“. Bei kundenspezifischen Stickaufträgen verpflichtet sich der Kunde, bei Beendigung der Zusammenarbeit, die Ware zum Zeitwert zu kaufen. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an.

§3 Lieferung

Sofern wir Ware anliefern oder abholen, geschieht dies auf Gefahr des Vertragspartners. Erfüllungsort für unsere Aufträge ist ausschließlich unser Geschäftssitz.

§4
Mängelansprüche – Haftung

Mängelansprüche setzen voraus, dass der Vertragspartner die Ware bei Ablieferung ordnungsgemäß untersucht und Mängel unverzüglich angezeigt werden. Weitergehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden, Betriebsunterbrechung und entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften eine Haftung nicht ausgeschlossen werden kann. Der Schadensersatz wegen wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflicht ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine Haftung für Schäden an Textilien, welche wir ohne Lieferschein bzw. Packzettel erhalten, wird ausgeschlossen. Es ist Aufgabe des Vertragspartners, die abgelieferten Textilien darauf zu überprüfen, ob diese generell zur Wäsche geeignet sind. Eine derartige Kontrolle können wir in unserem Betrieb nicht gewährleisten, weshalb wir auch nicht für Schäden haften, welche entstanden sind, weil die uns übergebenen Textilien nicht zur Wäsche geeignet waren. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deiktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Vertragspartner anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.

§5
Verwahrung von Eigentum des Auftraggebers

Die den Auftrag betreffenden Textilien verwahren wir nur gegen besondere Vergütung über den Liefertermin hinaus auf. Für die Zeit der Verwahrung haften wir nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für Schäden an diesen Gegenständen, die trotz sachgemäßer Behandlung z.B durch Abnutzung entstehen.

§6
Vermietung von Material

Ist Inhalt des Auftrages auch die Vermietung von Wäsche, so bezieht sich der angegebene Mietpreis, wenn nichts anderes bestimmt ist, auf eine Mietdauer von 7 Tagen. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für den Fall einer Verlängerung der Mietdauer fallen zusätzliche Kosten gemäß unserer Preisliste an, welche wir dem Vertragspartner in Rechnung stellen können. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Mietsache sorgsam zu behandeln. Für während der Mietdauer entstandene Schäden und Verluste am Mietgut haftet der Vertragspartner, auch wenn sie durch Dritte verursacht werden. Die Haftung beginnt mit der Übergabe des Gutes und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch uns. Für beschädigte Mietwäsche sind wir vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Schadens berechtigt, pro beschädigtes Textilstück einen pauschalisierten Schadensersatz zu berechnen.

§7
Gerichtsstand – Erfüllungsort

Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.